Ob Menschen mit intellektueller und mehrfacher Behinderung aus einer Vollzeitbetreuung in eine Form der Teilzeitbetreuung wechseln können, wird durch die zuständige Fachabteilung der NÖ Landesregierung in Zusammenarbeit mit unserer Einrichtung erarbeitet.
Formen der Teilzeitbetreuung:
Kategorie A: Mindestens 55 Stunden Betreuungszeit pro Woche.
Kategorie B: Mindestens 25 Stunden Betreuungszeit pro Woche. Nachtdienst ist in beiden Formen der Betreuung nicht vorgesehen, bei Bedarf (Krisensituationen, eventuell bei Krankheiten, etc.) wird die Betreuung jedoch sichergestellt.
Bei Teilzeitbetreuung ist das Wohnen im Wohnhaus meist nicht mehr vorgesehen, sondern findet in Wohnformen wie Wohngemeinschaften, Einzel- und Zweierwohnungen im Rahmen eines Wohnverbundes (Einrichtung in räumlicher Nähe) statt.
Zielgruppe:
Menschen mit intellektueller und mehrfacher Behinderung, die auf Betreuung und Hilfestellung durch professionelle Fachkräfte angewiesen sind. Vorausgesetzt wird weitgehende Selbstständigkeit bei der Selbstversorgung (Körperpflege, Anziehen, etc.). Es besteht jedoch weiterhin Hilfestellung, Beratung, Betreuung und Kontrolle bei der Lebensführung und der Alltagsgestaltung. Die Bewohnerinnen und Bewohner sind tagsüber in einer Tagesbetreuung bzw. in einem Beschäftigungsverhältnis.